Wie ein Produkt zu einer mit g.U., g.g.A. oder g.t.S. geschützten Spezialität wird

Gerade in der Landwirtschaft gibt es viele Produkte, die untrennbar mit dem Gebiet, in dem sie hergestellt werden, verknüpft sind. Oft über Jahrhunderte hinweg wurde das Wissen von Generation zu Generation weitergegeben – zum Beispiel spezielle Verarbeitungsmethoden, Rezepte oder der Umgang mit der Bodenbeschaffenheit und dem Klima. Erst diese enge Verbindung mit der Region macht unsere geschützten Spezialitäten zu dem, was sie sind – einzigartig.

Die EU-Schutzsiegel verhindern Kopien und Imitationen

Unseren geschützten Spezialitäten eilt ein besonderer Ruf voraus. Das sie auch besonders anfällig für Imitation und Kopien. Um das zu verhindern, gibt es die EU-Schutzsiegel g.U., g.g.A. und g.t.S. Sie informieren über den geografischen Ursprung oder die traditionelle Verarbeitung bestimmter Lebensmittel. Mit nur einem Blick kannst du feststellen, aus welcher Region ein Produkt kommt oder ob es traditionell hergestellt wurde. Wer darauf achtet, so gekennzeichnete Produkte zu kaufen, leistet einen wichtigen Beitrag für die Zukunft. Denn Tradition kann nur dann weiter geführt werden, wenn wir alle auf nachhaltige Landwirtschaft Wert legen.

Welche Produkte können geschützt werden?

Je nach Schutzart müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, um den offiziellen EU-Herkunfts- oder Spezialitätenschutz beantragen zu können. Geschützt werden können verschiedenste Lebensmittel, Getränke und andere Genusswaren. Welche Produkte genau geschützt werden können, ist von der EU klar geregelt.

Wie bekommt ein Produkt den EU-Herkunftsschutz?

Ein EU-Herkunftsschutz muss auf nationaler Ebene, in unserem Fall also in Österreich, beantragt werden. Anschließend wird auf nationaler und danach nochmals auf europäischer Ebene die Schutzfähigkeit beurteilt. Der Antragsprozess für eine geschützte Herkunftsbezeichnung gliedert sich in drei Abschnitte – Vorbereitungsphase, nationaler Teil sowie Unionsteil auf europäischer Ebene.

Vorbereitungsphase:
Diese Phase ist der wichtigste Teil des gesamten Prozesses. In dieser Phase müssen alle Erzeuger den EU-Herkunftsschutz in der Region mittragen. Anschließend muss überlegt werden, welches Produkt geschützt werden soll und welche Schutzart sich dafür eignet. In dieser Phase findet auch eine Vorbegutachtung beim Patentamt statt.

Antragsverfahren – nationaler Teil:
Im nationalen Teil des Antragsverfahrens müssen die gesammelten Antragsunterlagen offiziell bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Diese prüft zuerst, ob der Antrag berechtigt ist und prüft anschließend die weiteren Dokumente. Sobald die Behörde eine Schutzwürdigkeit bestätigt und niemand dagegen Einspruch erhebt, leitet sie den Antrag an die Europäiche Kommission weiter.

Antragsverfahren – Unionsteil:
Sofern die Europäische Kommission die Meinung der nationalen Behörde teilt und keine Widersprüche aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einlangen, kann das Verfahren positiv abgeschlossen werden und nach 20 Tagen beginnt der Schutz.

Wie du siehst, handelt es sich beim EU-Herkunftsschutz um ein komplexes Verfahren. Das ist notwendig, um zu garantieren, dass wirklich nur Produkte höchster Qualität geschützt werden. Deshalb können wir hier den gesamten Prozess bis zum EU-Herkunftsschutz auch nur verkürzt darstellen. Wenn dich der Prozess im Detail interessiert, findest du alle ausführlichen Unterlagen dazu auf der Website des SVGH – Serviceverein für geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel.

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