Teilnahmebedingungen Facebook bzw. Instagram-Gewinnspiel

  1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram und wird in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert. Die bereitgestellten Informationen werden nur für das Gewinnspiel verwendet. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer die unten angeführten Teilnahmebedingungen an. Der SVGH behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.
  2. Das Gewinnspiel wird vom Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel (SVGH) veranstaltet. Es beginnt am 29.01.2025 um 18 Uhr und endet am 05.02.2025 um 16:00 Uhr.
  3. Die Anmeldung zum Gewinnspiel läuft direkt über die Facebook-Seite “Unsere geschützten Spezialitäten” und Instagram-Seite „unsere_spezialitaeten“, indem der Seite gefolgt, ein Kommentar unter dem Posting hinterlassen sowie zum Newsletter angemeldet wird.
  4. Der Gewinn ist eine von drei Genussboxen mit 3 bis 5 unterschiedlichen Mitgliedsprodukten. Die Gewinner werden am spätestens 14 Tage nach Ablauf des Gewinnspiels direkt auf Facebook bzw. Instagram darüber verständigt. Gewinner müssen innerhalb von 5 Werktagen ihre Kontaktadressen rückmelden. Sollten Sie dies in dieser Zeit nicht machen, verfällt der Gewinn. Es wird sodann ein Ersatzgewinner ermittelt.
  5. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Mitarbeiter des SVGH, von dessen Mitgliedsbetrieben oder der betreuenden Agentur und deren Angehörige sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
  6. Wenn im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden Sie das nur für den Gewinnspielzeitraum. Die Teilnehmer erklären sich damit ausdrücklich einverstanden. Diese Zustimmung kann jederzeit per Mail widerrufen werden.