Qualitätszeichen in der
Europäischen Union

Qualitätszeichen
in der
Europäischen Union

In Europa sind bestimmte Lebensmittel mit EU-Ursprungs- und Qualitätszeichen gekennzeichnet. Seit 1992 schützt die EU ausgewählte Lebensmittel vor Nachahmungen, widerrechtlicher Aneignung sowie irreführenden Angaben zu Herkunft, Ursprung oder Natur der Lebensmittel. Die Produkte müssen hierfür nicht nur von höchster Güte sein, sondern sind auch eng mit der Region ihrer Herkunft verstrickt.

Drei unterschiedliche Gütezeichen informieren über den geografischen Ursprung oder die traditionelle Verarbeitung bestimmter Lebensmittel.

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Dieses Gütezeichen bezieht sich auf Lebensmittel, die an einem bestimmten geografischen Ort erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden und besondere Eigenschaften aufweisen, die sie mit dieser Region verbinden. So muss die Milch für Vorarlberger Bergkäse aus Vorarlberg stammen und dort nach einem speziellen Verfahren hergestellt sowie gereift werden.

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Dieses Gütezeichen ist mit der g.U. vergleichbar, allerdings ist hier der Bezug zum geografischen Gebiet weniger wichtig, d.h. es muss nur mindestens eine der Produktionsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in dieser Region durchlaufen worden sein. Zudem muss sich eine bestimmte Qualität, die Bekanntheit oder eine andere Eigenschaft aus diesem geografischen Ursprung ergeben, wie dies z.B. beim Steirischen Kürbiskernöl oder dem Tiroler Speck der Fall ist.

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Dieses Gütezeichen bezieht sich auf Lebensmittel, die einen traditionellen Charakter haben. Das heißt, sie müssen schon seit mindestens 30 Jahren auf dem europäischen Markt etabliert sein und besondere Eigenschaften aufweisen, die andere gleichartige Lebensmittel derselben Kategorie nicht besitzen und die eng mit der jeweiligen Spezifikation verbunden sind. Beispiel hierfür ist die Heumilch.